Das Eidg. Departement für Bewegungsangelegenheiten (EDfB)

Im Rahmen des »Plans zur internationalen Verbreitung der Aktivitäten und Prinzipien« des BMfB wurde die Initiative zur Gründung eines Eidgenössischen Departements in der Schweiz ins Leben gerufen.

Das EDfB hat zum Ziel, als Grundlage seiner Aktivitäten eine Änderung der Schweizer Verfassung zu veranlassen, indem Artikel 10.2 – »Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit« – um den Passus »Die individuelle Bewegungsfreiheit der Körper im Raum soll durch das Eidgenössische Departement für Bewegungsangelegenheiten (EDfB) bewahrt und gefördert werden« ergänzt wird.

Bewegung steht in verschiedenster Hinsicht bereits auf der Agenda anderer Departemente in der Schweiz. Die besondere Aufgabe des EDfB wird darin bestehen, die angebliche Nebensache Bewegung zur Hauptsache zu erklären. Das EDfB wird Bewegungen in all ihren Facetten bündeln und fördern. Anders als in der Wirtschaft, wo Bewegung nur als zielorientierte Bewegung (z. B. in Transport und Logistik) eine Rolle spielt, und anders als beispielsweise im Sport, wo dem Konkurrenzgedanken immer größere Bedeutung zukommt, wird sich das EDfB besonders für die Schaffung von Räumen fÜr freie Bewegungsabläufe einsetzen und Gelegenheiten schaffen, die zur Erkundung von neuen, bislang unvorstellbaren Bewegungen einladen – frei nach dem Credo des EDfB: Eine andere Bewegung ist möglich.

Das EDfB will den Bürgern und Bürgerinnen dabei helfen sich zu entdisziplinieren, ohne dabei jedoch völlig aus der Fassung zu geraten. Zentral ist dabei die grundlegende Diversitätsmaxime, dass für unterschiedliche Bereiche jeweils unterschiedliche Körpererfahrungen bereichernd sind, während allgemein gilt: Bewegung ist unser Kapital.

www.initiative-bewegungsfreiheit.ch




Das Duo Kobel, Vater & Sohn, ältester & jüngster Fahnenschwinger-Schweizermeister vor dem Palais des Nations, Genf.